Zahnarzt Rauenberg, Wiesloch, Walldorf, Mühlhausen, Dielheim und Umgebung

Chirurgische Zahnbehandlung – In erfahrenen Händen!

 

Hauptaufgabe der chirurgischen Zahnheilkunde ist die operative Behandlung von Krankheiten im Mund- Kieferbereich. Infektionen in diesem Bereich breiten sich vorwiegend über das Zahnsystem aus.

Führen zahnerhaltende Maßnahmen wie Füllungen und Zahnwurzelbehandlungen nicht zum Erfolg, können chirurgische Eingriffe notwendig werden, um krankhafte Prozesse im Bereich der Wurzelspitze (Entzündungsherde, Zysten) zusätzlich auszuräumen.

Wurzelspitzenresektion

Im Rahmen eines kleinen operativen Eingriffs in lokaler Betäubung wird der entzündliche Bereich der Wurzelspitze einschl. des umgebenden erkrankten Knochengewebes entfernt.

Die Zahnwurzel wird mit einer geeigneten Wurzelfüllung versorgt.

Zystenentfernung

Zysten sind mit Flüssigkeit gefüllte Hohlräume, die sich in Folge einer Entzündung zum Beispiel an der Wurzelspitze eines erkrankten Zahnes oder auch um einen wachsenden Zahnkeim herum sowie auch separat im Kieferknochen oder in der Mundschleimhaut bilden können.

Primär sind Zysten nicht gefährlich, sie können jedoch durch Größenzunahme und Entzündungen das umgebende Gewebe schwächen. Durch einen entsprechenden operativen Zugang werden kleine Zysten vollständig aus ihrer Umgebung entfernt oder bei sehr großer Ausdehnung zur Mundhöhle hin eröffnet und so der Verkleinerung und Sekundärheilung überlassen.

Wenn Zähne raus müssen…

Wenn Zähne zu sehr kariös geschädigt sind oder etwa durch einen Unfall oder Parodontitis nicht mehr erhalten werden können, ist die Extraktion notwendig.

Unter lokaler Betäubung wird mit geeigneten Instrumenten auf möglichst schonende Weise, unter Erhalt des Kieferknochens, der erkrankte Zahn entfernt.

Sind Zähne gebrochen oder gar Wurzelreste im Kiefer verblieben, ist die Entfernung manchmal nur mehr durch operatives Vorgehen möglich.

Die Anlage von Weisheitszähnen  bei raumbeengten Kieferverhältnissen oder Zahnverlagerungen machen die Entfernung noch vollständig im Kiefer eingeschlossener Zähne oder Zahnkeime erforderlich. In solchen Fällen wird nach lokaler Anästhesie und Schleimhauteröffnung so viel Knochen abgetragen, dass die Zähne mit dafür vorgesehenen  Instrumenten entnommen werden können. Die Wunde wird im Anschluss vernäht und gegebenenfalls ein paar Tage mit einer Drainage versorgt.

Transplantationen

Unter Transplantation versteht man das Verpflanzen körpereigenen Gewebes.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Zähne, Kieferknochen aber auch Mundschleimhaut transplantiert werden.

So ist die Entfernung eines Weisheitszahnes mit anschließender Verpflanzung in eine vorhandene Zahnlücke unter bestimmten Umständen möglich. Häufiger werden Zahnlücken jedoch durch Implantate geschlossen.

Knochentransplantationen sind zum Auffüllen von Knochendefekten nach Zahn- oder Zystenentfernung sowie auch infolge einer Parodontitis notwendig, oft in Verbindung mit einem Knochenersatzmaterial. Nicht selten müssen Knochenaufbaumaßnahmen in Vorbereitung bzw. in Verbindung mit dem Einbringen von künstlichen Zähnen (Implantaten) durchgeführt werden.

Schleimhauttransplantationen kommen zur Abdeckung von Defekten z.B. nach Tumor- oder Geschwulstentfernung zur Anwendung. Aus ästhetischen Gründen werden im sichtbaren Frontzahnbereich  z.B. auch plastische Deckungen freiliegender Zahnhälse mit mikrochirurgischen Methoden durchgeführt.

Weichteilverschiebungen zur Verbesserung des Prothesenlagers zur indirekten Kieferkammerhöhung stellen eine weitere Indikation dar.

Überschüssiges Weichgewebe, scharfe Knochenkanten bei Prothesenträgern machen gelegentlich eine Gewebeentfernung unumgänglich.

Des Weiteren können z.B. Bindegewebsgeschwülste, Schleimzysten oder Geschwülste des Zahnhalteapparates eine Exzision erforderlich machen. Das entnommene Gewebe kann im Anschluss mikroskopisch untersucht und von einem Pathologen begutachtet werden.

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